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Kommunistische Basisarbeit im Betrieb - Revolutionäre Strategie, Teil 1

Wir veröffentlichen im folgenden einen Beitrag von befreundeten kommunistischen GewerkschafterInnen zur Frage revolutionärer Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit. Wir halten diesen Text für einen wichtigen Beitrag zu einer Diskussion, die in der kommunistischen Bewegung in Deutschland dringend geführt werden muss und möchten alle LeserInnen dazu einladen, zu den betreffenden Fragen Stellung zu nehmen.


Teil I
Einschätzung zum DGB-Gewerkschaftsapparat

1. Geschichte der gewerkschaftlichen Bewegung und Gewerkschaften in Deutschland


1.1. Die Weimarer Zeit
Mit dem Verrat der SPD (Kriegskredite und Burgfrieden 1914 bis 1918; Niederschlagung der Revolution 1918 bis 1923) gingen auch die sozialdemokratischen Gewerkschaften in Deutschland vom Weg der sozialen Revolution ab. Schon während des imperialistischen Raubkrieges hatte die Regierung gegen den Widerstand konservativer Kreise im Krieghilfsdienstgesetz als Zugeständnis an die Mehrheitssozialdemokratie den Gewerkschaften eine gewisse Mitsprache in betrieblichen Belangen eröffnet.
Unter dem Druck der revolutionären Rätebewegung im November 1918 waren die KapitalistInnen bemüht mit Hilfe der SPD als Regierungspartei die Forderungen der Arbeiter- und Soldatenräte in reformistische Bahnen umzulenken. Wenige Tage nach der Revolution, am 15. November 1918, wurde zwischen den Spitzenverbänden aller Gewerkschaftsrichtungen und den Arbeitgeberverbänden eine Vereinbarung über die Errichtung einer zentralen Arbeitsgemeinschaft geschlossen. Sie sollte die Demobilisierung durchführen, die Wirtschaft aufrecht erhalten und für die Reglung der Löhne und Arbeitsverhältnisse zuständig sein.
Die revolutionären Aufstände und großen Streikbewegungen der Arbeiterräte für die Sozialisierung der Wirtschaft wurden zwar militärisch unterdrückt, führten aber letztlich zum 1922 verabschiedeten Betriebsrätegesetz. Damit wurde erstmals in Deutschland eine eng begrenzte betriebliche Mitsprache der ArbeiterInnen durch gewählte VertreterInnen gesetzlich verankert.
In den 20er Jahren entstand daraus im ADGB die weitergehende Diskussion um die „Wirtschaftsdemokratie“1; eine reformistische Illusion, die nach dem 2. Weltkrieg in der Mitbestimmung und heute im Ko-Management endete.
Die Einbindung der Gewerkschaft in den Staatsapparat begann. So wurde die Arbeitslosenverwaltung und Jobvermittlung zur quasi staatlichen Institution Arbeitsamt, die sozialpartnerschaftlich der sogenannten „Selbstverwaltung“ unterliegt.


1.2. Neuaufbau von 1945 bis 1949 und die Entstehung des DGB-Gewerkschaftsapparates
Der Neuaufbau der Gewerkschaften nach 1945 erfolgte in den westlichen Besatzungszonen im Rahmen zweier gegensätzlicher Bewegungen.
Getragen vom „antifaschistischen Konsens“ als breiten, fortschrittlichen Bündnis wollten viele AktivistInnen an der Basis eine entmonopolisierte, entmilitarisierte und entnazifizierte Gesellschaft aufbauen. Die politische Ordnung sollte einem Rechtsstaat und Sozialstaat entsprechen. In diesem Rahmen sollte auch die neue Einheitsgewerkschaft aufgebaut werden.
Die Gewerkschaftsbasis bestand damals mehrheitlich aus sozialdemokratischen ArbeiterInnen und als Minderheiten gab es die konservativ-christlichen sowie die kommunistischen ArbeiterInnen. Die weit verbreitete Idee der Einheitsgewerkschaft sah eine demokratische Gewerkschaftsstruktur von unten nach oben vor.
Das Gegenteil strebten die KapitalistInnen, die Westallierten und die rechten SPD- und Gewerkschaftsführer an. Sie wollten eine Gewerkschaft als zentralistischen Machtapparat, der die Aufrechterhaltung des kapitalistischen Systems und eine Zerschlagung der „kommunistischen Gefahr“ garantierte.
Den damaligen Einfluss der KPD in den Betrieben zeigten z.B. die ersten offiziellen Betriebsratswahlen 1946: 38% der gewählten Betriebsräte gehörten der KPD an.

Fritz Tarnow, Sekretär im Gewerkschaftsapparat, spricht offen aus worum es geht:
„Wir müssen dies (den Aufbau von Einheitsgewerkschaften) um jeden Preis zu verhindern trachten, da es den Kommunisten die Möglichkeit geben würde, die Gewerkschaften zu beherrschen. Daher müssen wir jetzt mit den britischen und amerikanischen Stellen die geeigneten Vorkehrungen treffen, damit wir so schnell wie möglich zurückkehren können, um die Entwicklung antikommunistischer Gewerkschaften zu leiten. (Geschichte der dtsch. Arbeiterbew. Bd. 6, S. 93)

Mit Hilfe des Besatzungsrechts, durch die Arbeit des Geheimdienstes CIA und der Unterstützung durch den amerikanischen antikommunistischen Gewerkschaftsverband AFL wurde das Konzept des „free trade unionism“durchgesetzt. Diese sogenannte „freie Gewerkschaft“ bedeutete strenger Antikommunismus und Beschränkung der Gewerkschaft auf „bread and butter“, also wirtschaftliche Fragen. Marshall Montgomery erläutert die dahinter stehenden Überlegungen:
„Die Russen unterstützen die Gewerkschaften, ich beschloss, das nicht zu tun. Ich war zwar sehr dafür, dass die Gewerkschaften den Verhältnissen entsprechend wachsen sollten, aber dagegen, dass sie forciert würden. Dafür hoffe ich zu erreichen, dass im Laufe der Zeit aus ihren eigenen Reihen die richtigen Leute an die Spitze kamen.“ (Deppe, u.a., Einheitsgewerkschaft - Quellen, Grundlagen, Probleme, S. 25)

Die Umsetzung dieser Strategie bedeutete organisatorisch die Schaffung eines zentralistischen Gewerkschaftsapparates, der eine demokratische Einflussnahme der Basis auf Grundsatzentscheidungen von vornherein ausschließt.


1.3. Kommunistensäuberung
Parallel zum Verbot der KPD, mit dem der Weg zur Wiederbewaffnung freigemacht wurde, wurden die KommunistInnen aus dem Gewerkschaftsapparat entfernt. Eine vollständige Säuberung auf betrieblicher Ebene war angesichts der zahlenmäßigen Stärke der KPD in den 50er Jahren weder möglich noch wirklich notwendig. Aufgrund des zentralistischen Organisationsaufbaus genügte es, die KommunistInnen aus den Führungsgremien der Gewerkschaften zu entfernen, um die Kontrolle über die Gewerkschaftspolitik sicherzustellen.
„Eine vollständige Übersicht über Ausschlüsse besteht nicht. Nach Unterlagen des DGB wurden von 1949 bis 1955 wegen `gewerkschaftsschädigenden Verhalten´ 654 DGB-Mitglieder ausgeschlossen, davon waren nach Schätzungen 650 KPD-Mitglieder, die meist mittlere bis höhere Funktionen bis hinein in den Hauptvorstand der Gewerkschaften innehatten.“2

Entsprechend bestand die Gewerkschaftspolitik in der Zeit von 1945 bis 1955 darin, den Weg der kapitalistischen Wiederherstellung in der ArbeiterInnenklasse gegen deren spontanen Widerstand abzusichern und durchzusetzen. So stellte die DGB-Führung zum Beispiel nach einem Gespräch mit Bundeskanzler Adenauer am 13. Juni 1952 alle Proteste gegen das reaktionäre Betriebsverfassungsgesetz ein.
Damit war der Aufbau des Gewerkschaftsapparates als zentralistische Machtstruktur unter Führung der Sozialdemokratie abgeschlossen und somit auch die politische Richtung der deutschen Gewerkschaften festgeschrieben.


1.4. Einheitsgewerkschaften, Richtungsgewerkschaften, Industriegewerkschaften
Das Prinzip der Einheitsgewerkschaft ist ein tragendes Element des Wiederaufbaus der deutschen Gewerkschaften nach 1945. Es beruht auf den bitteren Erfahrungen der Spaltung der ArbeiterInnenklasse in SPD und KPD, die den Aufstieg des Faschismus erleichterte.
Durch die gemeinsamen Erfahrungen in den KZ's und des Faschismus war die Einheit ein alles überragendes Prinzip des antifaschistischen Konsens nach der Befreiung am 8. Mai 1945.
Die Einheitsgewerkschaft bedeutet, dass alle (partei)politischen Widersprüche aus den Gewerkschaften herausgehalten werden, da nur so die Entstehung von politischen Richtungsgewerkschaften (wie sie international häufig anzutreffen sind) vermieden werden kann. Weiterhin sollten alle Werktätigen (auch die Angestellten und Beamten) in einer Gewerkschaft zusammengefasst werden. Das ist dann aber nicht realisiert worden, da mit der DAG (Deutsche Angestellten Gewerkschaft) und dem Beamtenbund eigenständige, berufsständige Gewerkschaften entstanden.
Was sich politisch zunächst sehr fortschrittlich anhört – und von manchen Gewerkschaftslinken bis heute gegen jede Realität erbittert verteidigt wird – bedeutete in der Nachkriegssituation nichts anderes als ein Mittel zur Sicherung einer sozialdemokratischen Beherrschung der Gewerkschaften mit einem Minderheitenschutz für christlich-konservative GewerkschafterInnen. Für KommunistInnen gab es keinen Minderheitenschutz. Sie wurden trotz einer gewissen Verankerung in den Betrieben zunächst an den Rand gedrängt und später aus der Gewerkschaft ausgeschlossen, soweit sie in Machtpositionen innerhalb der Organisation vordringen konnten.

Logische Konsequenz einer Einheitsgewerkschaft wäre die Zusammenfassung aller Werktätigen in einer einzigen Organisation. Solche Zusammenschlüsse entstanden nach 1945 teils auch spontan (z.B. Eintopf-Gewerkschaften in Bayern auf dem flachen Land). Dies widerspricht aber dem Interesse der KapitalistInnen, umso mehr als nach der Befreiung eine antifaschistische Grundströmung spürbar war und die Frage, wem die Betriebe gehören, politisch heftig diskutiert wurde. Deswegen blieb die Einheit bei der Industriegewerkschaft stehen, die nach dem Prinzip „ein Betrieb – eine Gewerkschaft“ organisiert wird und jeweils nur die ArbeiterInnen einer Branche in einer Gewerkschaft zusammenfasst (z.B. IG Metall oder Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr, ÖTV).
„Durchgesetzt hatte sich das Prinzip der Einheitsgewerkschaft – allerdings nur in dem Sinn, dass die Spaltung in Richtungsgewerkschaften überwunden wurde. Durchgesetzt hatte sich zudem das in der deutschen Tradition angelegte und von den Alliierten geförderte Prinzip des föderalen Zusammenschlusses von selbständigen Industrie- bzw. Berufsverbänden. (...) Dies war, sieht man die Zentralisierung und Organisierung als Beitrag zur Stärkung der gewerkschaftlichen Machtmöglichkeiten, durchaus ein Fortschritt gegenüber der richtungspolitischen Spaltung und beruflich und ständischen Aufgliederung der Gewerkschaftsbewegungen in der Weimarer Zeit.“3


1.5. Unvereinbarkeitsbeschlüsse
Die Gewerkschaften sind satzungsgemäß nicht nur der kapitalistischen Demokratie verpflichtet, sondern gehen auch gegen alle linksradikalen und kommunistischen Ansätze vor (Reverspolitik in den 50er Jahren; Unvereinbarkeitsbeschlüsse bezüglich der Mitgliedschaft in K-Gruppen, die bis heute gelten). Es gibt eine ganze Palette von Maßregeln, die von der schriftlichen Rüge über Funktionsverbot bis zu Gewerkschaftsausschlüssen gehen. Aber auch ganze Gewerkschaftsorganisationen werden zerschlagen, wenn es der Säuberung von KommunistInnen dient. Am 16. Januar 1956 wird der Bezirk Nordrhein mit 49.000 Mitgliedern durch den Vorstand der IG Bau, Steine, Erden aufgelöst. Genauso erging es dem kompletten Landesverband der GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) mit 13.000 Mitgliedern in Westberlin Mitte der 70er Jahre.4
Nach dem 10. ordentlichen Gewerkschaftstag der IG Metall erlässt der IGM-Vorstand am 16.4.1973 per Rundschreiben einen Unvereinbarkeitsbeschluss, in dem pauschal festgelegt wird:

„Rundschreiben Nr. 4/1973
Betrifft: Gegnerische Organisationen
Der Beirat hat am 16. April 1973 beschlossen:
1. Die Zielsetzungen und Aktivitäten der unter den Bezeichnungen KPD, KPD/ML, KPD/AO, Arbeiter-Basis-Gruppen, Kommunistischer Bund, Kommunistischer Arbeiterbund und Kommunistische Arbeiterpresse tätigen linksextremistischen Gruppen und der von ihnen getragenen sogenannten (Revolutionären) Gewerkschaftsopposition sind gewerkschaftsfeindlich.
2. Die genannten Gruppen werden zu gegnerischen Organisationen erklärt. (...)
3. Mitglieder der Industriegewerkschaft Metall, die sich an deren gewerkschaftsfeindlichen Aktivitäten beteiligen oder diese unterstützen, verstoßen gegen die Interessen unserer Gewerkschaft und müssen mit dem Ausschluß rechnen.5

Damit werden bewusst alle Unterschiede in Strategie und Taktik der genannten „linksextremistischen Gruppen“ ignoriert und in der Folge alle Oppositionellen mit Repression überzogen.
Nach Gründung der MLDP 1982 wird diese als Nachfolgeorganisation des KABD pauschal einbezogen. 1987 werden eine Reihe von MLPD-Mitgliedern ausgeschlossen, darunter ihr Vorsitzender Stefan Engel. Als Begründung wird jetzt nicht mehr „gewerkschaftsfeindliches Verhalten“ angeführt, sondern das Ziel der MLPD, die „Diktatur des Proletariats“ errichten zu wollen. Gegen die Klage von Stefan Engel gegen seinen Ausschluss argumentiert die IGM:
„Da das Ziel der MLPD ausweislich ihres Statuts der Umsturz der bestehenden Gesellschaftsordnung ist, muß es geradezu als Aufgabe der Beklagten angesehen werden, Mitglieder der MLPD aus ihren Reihen auszuschließen.“6

Da die MLPD in taktischer Fehleinschätzung der Lage den Rechtsstreit durchzieht, erwirkt sie letztlich ein Grundsatzurteil, dass dem Gewerkschaftsapparat freie Hand gibt. Das oberste Gericht bestätigt den Rausschmiss mit der Begründung, dass der MLPD zwar bisher kein gewerkschaftsfeindliches Verhalten nachzuweisen sei, dies aber in der Zukunft – aufgrund der Zielsetzung der MLPD – durchaus möglich wäre.7 Damit hat die Klassenjustiz ein für allemal klargestellt, dass die Gewerkschaften KommunistInnen jederzeit schon wegen ihrer Überzeugung rausschmeißen können und nicht etwa konkrete Handlungen nachweisen müssen, die z.B. gegen die Interessen des Gewerkschaftsapparates verstoßen.
1.6. Struktur, Aufbau und zentralistisch geführter Machtapparat

Die Struktur des DGB-Gewerkschaftsapparates
Nachfolgendes Schaubild stellt die unterste Organisationsebene der Gewerkschaften schematisch dar.



Die Gewerkschaft baut organisatorisch auf zwei Säulen auf, ihrer betrieblichen Struktur und der geografisch gegliederten Struktur des Apparates, dessen sichtbarster Ausdruck die Gewerkschaftshäuser sind. Von der Verwaltungsstelle, die als kleinste Einheit eine Stadt oder Kreis umfasst; über Bezirk und Bundesland bis hin zum Vorstand, der für ganz Deutschland zuständig ist, gliedert sich die Aufbauorganisation des Apparats.
Beide Säulen sind gekennzeichnet durch eine scheinbar paradoxe Doppelstruktur aus zumindest theoretisch demokratisch wählbaren VertreterInnen und hauptamtlichen Funktionären. Wobei die Machtmittel und im Zweifelsfall die Entscheidungsgewalt bei den Hauptamtlichen liegen. Um nur ein Beispiel zu geben: Alle hauptamtlichen Funktionäre sind per Arbeitsvertrag beim Vorstand angestellt.
Das kapitalistische Arbeitsrecht bietet nun aber einem Arbeitgeber beliebig viele Möglichkeiten unliebsame Mitarbeiter loszuwerden. Wie der Fall des Antifaschisten und ver.di Funktionärs Angelo Lucifero in Thüringen zeigt, scheuen Gewerkschaftsführer nicht davor zurück, diese auch einzusetzen. Im konkreten Fall wurde der fortschrittliche Gewerkschafter und engagierte Antifaschist Lucifero wegen angeblicher privater Nutzung gewerkschaftseigener Betriebsmittel aus seiner Position entfernt. Er soll den Gewerkschafts-PC benutzt haben, um antifaschistische E-Mails zu verbreiten.

Auf der betrieblichen Ebene geht es bei den „Funktionären“ um die freigestellten Betriebsräte und insbesondere um die Betriebsratsvorsitzenden, sowie bei den großen Aktiengesellschaften um die im Rahmen der Mitbestimmung in die Geschäftsleitung entsandten gewerkschaftlichen Aufsichtsräte und Arbeitsdirektoren. Die KapitalistInnen übertragen diesen Arbeiterfeinden in eher nebensächlichen Bereichen gerade soviel Macht wie die benötigen, um ihre Funktion als Ordnungsmacht wahrzunehmen und nebenbei ihre individuelle Karriere zu pflegen. Als ein Beispiel sei hier das Mitspracherecht des Betriebsrates bei Versetzungen, Entlassungen und Einstellungen genannt, dass die so genannten Betriebsratsfürsten nur zu gut immer wieder zur Pflege der eigenen Seilschaften und Ausschaltung von „Aufrührern“ zu nutzen wissen.

Ist schon die innere Struktur der Gewerkschaften durch die Vormachtstellung der Funktionäre als undemokratischer Machtapparat zu bewerten, so tritt der konterrevolutionäre Charakter der gelben DGB-Gewerkschaften insbesondere durch jene Teile des Apparats hervor, die in der politischen Öffentlichkeit mit dem Begriff 'institutionelle Macht' gefasst werden.
Auf der überbetrieblichen Ebene geht es dabei einerseits um die Verschmelzung mit dem Staatsapparat. Ganz direkt indem Gewerkschaftsvertreter z.B. bei den Arbeitsgerichten, in den Berufsgenossenschaften, den Sozialkassen usw. tätig werden. Indirekt über die personellen Verflechtungen mit den bürgerlichen Parteien und den entsprechenden Posten und Einfluss im bürgerlichen Politikbetrieb.
Andererseits geht es dabei um Wirtschaftsunternehmen und viel Geld, dass sich als Kapital vermehrt. Im Fall der IGM wird deren Vermögen auf ca. 2 Milliarden Euro geschätzt. Aber schon auf der untersten Ebene einer Verwaltungsstelle lässt sich mit der Verwaltung der Massenarbeitslosigkeit durch sogenannte Beschäftigungsgesellschaften gut verdienen. Der von den Steuern der Lohnabhängigen finanzierte Markt der beruflichen Weiterbildung von Arbeitslosen wird in Deutschland auf jährlich über 100 Milliarden Euro Umsatz geschätzt. Es ist ein offenes Geheimnis in der Branche, dass der Kuchen kartellartig zwischen gewerkschaftsnahen Firmen und KapitalistInnenverbänden aufgeteilt ist. Ohne entsprechende Verbindungen hat da niemand eine Chance einen Fuß in die Tür zu kriegen.


1.7. Gelbe Gewerkschaften – Vertreter des Kapitals – Verflechtung mit dem Kapital
Der Gewerkschaftsapparat heute in Deutschland ist nach dem Muster eines Großkonzerns organisiert, der über verschiedene „Tochterunternehmen“ verfügt, die formell selbständig, faktisch aber Teil der Konzernstruktur sind, die von der Zentrale aus gesteuert wird.
Der Gewerkschaftsapparat besteht aus den Hauptamtlichen, also den Menschen deren Beruf und damit Lebensgrundlage es ist, GewerkschafterIn zu sein. Dazu gehören die Sekretärin und die Reinigungskraft, die in jedem anderen Büro genauso arbeiten könnten, ebenso wie der scheinselbständige linke Industriesoziologe, der nur zu gut weiß, dass sein Institut ohne die Aufträge des Monopolkunden Gewerkschaft sofort pleite wäre. Sie alle und viele weitere Menschen unterschiedlicher Berufe bilden die Angestellten des Konzerns Gewerkschaft.
Dirigiert und organisiert wird die Arbeit wie in jedem anderen Großunternehmen durch ManagerInnen, die bei der Gewerkschaft Sekretäre heißen. Das sind die eigentlichen Gewerkschaftsfunktionäre in der Verwaltung, die sich hierarchisch in Orts- Bezirks-, Landesebene und schließlich die Zentrale gliedert.

An der Spitze der Hierarchie stehen die Gewerkschaftsbonzen. Das sind jene ManagerInnen und PolitikerInnen im Vorstand der Gewerkschaften, die in Personalunion in aller Regel auch in diversen Aufsichtsräten sitzen. Sie treffen die Entscheidungen und kungeln hinter dem Rücken der eigentlich zuständigen Gremien die Vereinbarungen mit den KapitalistInnen aus. Aber auch die Betriebsratsvorsitzenden der mächtigsten Großkonzerne insbesondere der Autoindustrie gehören zu dieser Machtelite. Als Teil der herrschenden Klasse ist es für sie selbstverständlich, ihre persönliche Karriere zu pflegen und gegebenenfalls auch in Managementpositionen in die freie Wirtschaft oder als Minister in die Politik zu wechseln.

Zum Gewerkschaftsapparat gehören auch eine ganze Reihe wirtschaftlicher Unternehmen, auch wenn die großen gemeinwirtschaftlichen Firmen wie die Bank für Gemeinwirtschaft und die Wohnungsbaugesellschaft Neue Heimat nach diversen Skandalen und Pleiten inzwischen verkauft wurden. Dazu gehören u.a. Stiftungen, Forschungsinstitute sowie Partnerschaften mit Reiseveranstalter, Versicherungen usw.

Anlässlich des IG Metall-Gewerkschaftstages 2007 wird bekannt8, dass das Vermögen allein der IGM bei ca. 2 Milliarden € liegt. Auch wenn die Gewerkschaftsführung detailliertere Angaben darüber verweigert, so ist doch offensichtlich, dass eine solche Geldmenge nicht im Sparstrumpf liegt, sondern in der ein oder anderen Form als Kapital fungiert und sich durch die Ausbeutung von ArbeiterInnen vermehrt. Das ist unabhängig davon, ob direkt in Firmen oder in profitträchtigere Anlageformen des modernen Finanzkapitals investiert wird. Dass diese Behauptung keine Übertreibung ist, zeigt die Pleite des Österreichischen Gewerkschaftsverbandes ÖGB, der sein Vermögen und damit die Streikkasse der Mitglieder mit Finanzanlagen verspekuliert hat.9

Die enge Verknüpfung mit dem Finanzkapital hat den Gewerkschaften weitere einträgliche Betätigungsfelder eröffnet. Klassisch sind da die gut dotierten Aufsichtsratsposten10 im Rahmen der sogenannten Mitbestimmung in Aktiengesellschaften. Neueren Datums ist der seit den 80er Jahren enorm gewachsene Markt der Erwachsenenbildung, Qualifizierung und Arbeitslosenverwaltung.

Die Privatisierung der Altersvorsorge bringt dem `Konzern Gewerkschaft´ ein neues einträgliches Geschäftsfeld. Stolz berichtet Oliver Burkhard, zuständig für Tarifpolitik im IG Metall Vorstand in der „Metall“ Nr. 4, 2006 davon, dass „wir Ende 2001 in vier Monaten ein gemeinsames Versorgungswerk mit Gesamtmetall aufgebaut haben. Inzwischen ist es von der Zahl der Versicherten her das größte deutsche Versorgungswerk, (...) Metall-Rente hat 8600 Unternehmen unter Vertrag.“

Auch die sogenannte Selbstverwaltung der Sozialversicherung ist eine wichtige Quelle von Einkommen und Einfluss des Konzerns Gewerkschaft.
Zum Konzern Gewerkschaft gehört natürlich auch die politische Abteilung, auch wenn diese aus rechtlichen Gründen wie bei anderen Großkonzernen formal nicht in der Unternehmensstruktur auftaucht. Das sind all jene Gewerkschafter, die als Lobbyisten und PolitikerInnen im Umfeld der Parlamente ihr einträgliches Auskommen haben. Als Beleg wollen wir ein Zitat von bekannten Gewerkschaftslinken bringen:
„(...) war das Führungspersonal der Gewerkschaften eng mit der SPD verwoben. Aufstieg in der Gewerkschaft und in der SPD, Wechsel von gewerkschaftlichen zu parteipolitisch besetzten Ämtern war (und ist) ein häufiges Karrieremuster.“11
1.8 Warum wir diesen Gewerkschaftsapparat nicht brauchen
So wie der Gewerkschaftsapparat aufgebaut ist, lassen sich seine Strukturen nicht grundlegend verändern. Die zentralistischen, bürokratischen Machtstrukturen und seine Verzahnung mit dem Kapital sind für die Entwicklung einer gewerkschaftlichen Basisarbeit gänzlich unbrauchbar, die das Ziel verfolgt zu gewerkschaftlichen Organisationen im Sinne des Marxismus zu kommen.
Wir brauchen als Schule des Proletariats im Klassenkampf und zur Unterstützung der Revolution keine Gewerkschaften, wo alle Mitglieder registriert und die AktivistInnen dem Kapital bekannt sind. Wir brauchen keine Masse an MitgliederInnen, die die Gewerkschaft als Versicherung und Rechtsschutz versteht, die darauf bauen, dass StellvertreterInnen für sie ihre Probleme lösen. Und wir lassen es nicht zu, dass wie in den gelben Gewerkschaften reaktionäre oder faschistische Kräfte sich in unseren Reihen organisieren und ihre chauvinistische Ideologie Raum bekommt.
Was wir als Revolutionäre/KommunistInnen stattdessen brauchen, werden wir im Verlauf dieses Papiers erläutern.




2. Funktionen im DGB-Gewerkschaftsapparat und in den Betrieben


2.1. Gewerkschaftsfunktionäre
Gewerkschaftsfunktionäre sind hauptamtliche Gewerkschafter. Sie steuern die Arbeit und damit die Politik im Konzern Gewerkschaft. Zu ihnen zählen sowohl die ManagerInnen in den Gewerkschaftsvorständen als auch die untergeordneten Sekretäre in den Verwaltungsstellen.


2.2. Gewerkschaftsausschüsse
Gewerkschaftsausschüsse sind die Arbeitsgruppen bzw. Arbeitskreise, die zu bestimmten Themen (z.B. Tarifkomission) bzw. Gruppen (z.B. MigrantInnen, Frauen, Erwerbslose, Angestellte, Jugendliche) auf den verschiedenen regionalen Ebenen (Verwaltungsstelle, Bezirk, Bundesland, Deutschland) gebildet werden.
Gewerkschaftsausschüsse bieten BasisgewerkschafterInnen die Möglichkeit, unter Kontrolle des Apparats in dem vorgegebenen Rahmen eine Arbeit zu entwickeln. Wichtigere Ausschüsse, vor allem auf überregionaler Ebene, werden dagegen vollständig von den Gewerkschaftsfunktionären kontrolliert, da z.B. schon die Einladung zur Sitzung ein Amt voraussetzt.


2.3. Aufsichtsräte und Mitbestimmung
Mitbestimmung bedeutet, dass in den großen Aktiengesellschaften im Aufsichtsrat VertreterInnen der Gewerkschaften sowie gewählte ArbeitnehmervertreterInnen sitzen. Der Aufsichtsrat ist in Aktiengesellschaften mit mehr als 2000 Beschäftigten paritätisch besetzt, aber der Vorsitzende, der von der Kapitalseite gestellt wird, hat bei Patt-Abstimmungen ein doppeltes Stimmrecht.
Aufgabe des Aufsichtsrates ist es den Vorstand der Aktiengesellschaften zu kontrollieren, wobei der Vorstand die eigentliche Geschäftsführung ist. Der Aufsichtsrat unterliegt nicht nur einer absoluten Geheimhaltungspflicht, sondern muss natürlich auch im Sinne der Eigentümer, der Aktionäre, an der Gewinnsteigerung arbeiten. Ansonsten würde er persönlich haftbar gemacht werden können. Die oft mit unverschämt hohen Gehältern und großzügigen Spesen bedachten Aufsichtsratsposten sind ein Bestechungsinstrument und dienen der Einbindung der Gewerkschaftsbonzen ins Finanzkapital. Repräsentiert wird die gesellschaftlich schmale Schicht der Gewerkschaftsbonzen durch Personen wie den ehemaligen VW-Arbeitdirektor Hartz, dessen Namen mit Sozialabbau, Korruption und Lustreisen verbunden ist. Aktuell gibt es laut IG Metall ca. 5600 ArbeitnehmervertreterInnen in Aufsichtsräten der Aktiengesellschaften in Deutschland.


2.4. Betriebs- und Personalräte
Die Institution Betriebsrat, wie sie heute besteht, wurde mit dem reaktionären Betriebsverfassungsgesetz von 1952 geschaffen. Der Betriebsrat wird von allen Beschäftigten gewählt und soll sie in „betrieblichen“ Belangen vertreten. Es gibt BetriebsrätInnen, die sich stark für Interessen der KollegInnen engagieren, leider bleiben diese aber eher eine Ausnahme. Ihr Amt sieht es vor, dass die BetriebsrätInnen stellvertretend für die KollegInnen aktiv sind, was ebenfalls nur selten anders gehandhabt wird. Faktisch sind Betriebsräte ein staatstragendes Ordnungsinstrument zur Wahrung des kapitalistischen „Betriebsfriedens“.
Betriebsräte dürfen nicht zu Kampfmaßnahmen wie z.B. Streiks aufrufen und müssen vertrauensvoll mit den KapitalistInnen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebes zusammenarbeiten (§2 des Betriebsverfassungsgesetzes). Sie dürfen in wirtschaftlichen Fragen nicht mitbestimmen, sondern sollen nur enge betriebliche Belange regeln.
Rechtlich gesehen gehören die Betriebsräte nicht zur Gewerkschaft. Faktisch sind die meisten Betriebsräte Mitglied einer DGB-Gewerkschaft. Gleichzeitig stützt sich die Gewerkschaft im Betrieb immer mehr auf den Betriebsrat. Daher gehören die Betriebsräte und Personalräte (zumindest die Vorsitzenden und ihr Anhang) zum Gewerkschaftsapparat und bilden einen wesentlichen Bestandteil, der aus Sicht des Konzerns Gewerkschaft praktischerweise nicht bezahlt werden muss. Das übernehmen die KapitalistInnen über die Freistellungen der Betriebsräte, die unter Weiterzahlung ihres Gehalts als ArbeitnehmervertreterInnen faktisch für die Gewerkschaft arbeiten.


2.5. Vertrauensleute
Nachdem die Gewerkschaften mit dem Betriebsverfassungsgesetz 1952 auf einen Schlag ihre Basisstrukturen in den Betrieben verloren hatten, reagierten sie 1956 mit dem Aufbau einer gewerkschaftlichen Struktur der Vertrauensleute. Diese sollen demokratisch von unten nach oben durch die gewerkschaftlichen KollegInnen gewählt werden. Sie können aber auch durch die hauptamtlichen Funktionäre ernannt werden. In der Satzung der IG Metall werden die Vertrauensleute nur als Objekt der Ortsverwaltung erwähnt, d.h. die einfachen Mitglieder haben satzungsgemäß keine garantierten Rechte und Entscheidungskompetenzen.


2.6. Gewerkschaftsbasis
Die Gewerkschaftsbasis der ehrenamtlichen AktivistInnen ist sehr unterschiedlich. Es lassen sich grob zwei Motive unterscheiden. Den KarrieristInnen dient ihre Arbeit nur als Sprungbrett zum individuellen Aufstieg z.B. im Betriebsrat, der Firma oder in der Hoffnung auf eine Stelle im Gewerkschaftsapparat. Den BasisgewerkschafterInnen geht es bei ihrem ehrenamtlichen Engagement dagegen um ihre gewerkschaftspolitische Überzeugung, die sich oft aus einer sozialdemokratischen oder christlich-sozialen Grundhaltung speist. Sie halten daran fest, dass ihre Gewerkschaft die Interessenvertretung der ArbeiterInnen und Angestellten ist.






3. Unsere Einschätzung des DGB-Gewerkschaftsapparates


3.1. Aufgabe der Gewerkschaften aus kommunistischer Sicht
Karl Marx und Friedrich Engels betrachteten die Gewerkschaften unter den Bedingungen des Kapitalismus als Schule des Klassenkampfes des Proletariats. Marx formulierte die Rolle und Aufgaben der Gewerkschaftsbewegung und das Wesen der Gewerkschaftspolitik in seinem Vortrag „Lohn, Preis und Profit“ wie folgt:

Schlusssatz aus „Lohn, Preis und Profit“
„Gewerkschaften tun gute Dienste als Sammelpunkte des Widerstandes gegen die Gewalttaten des Kapitals. Sie verfehlen ihren Zweck zum Teil, sobald sie von ihrer Macht einen unsachgemäßen Gebrauch machen. Sie verfehlen ihren Zweck gänzlich, sobald sie sich darauf beschränken, einen Kleinkrieg gegen die Wirkungen des bestehenden Systems zu führen, statt gleichzeitig zu versuchen, es zu ändern, statt ihre organisierten Kräfte zu gebrauchen als Hebel zur schließlichen Befreiung der Arbeiterklasse, d.h. zur endgültigen Abschaffung des Lohnsystems.“


3.2. Einschätzung der DGB-Gewerkschaften aus kommunistischer Sicht
Blicken wir zurück auf unsere Ausführungen über den Aufbau, die Funktion, die Struktur und die Ziele der DGB-Gewerkschaften im Abschnitt 1 und 2, dann stellen wir fest:

Der DGB als Dachverband und die verschiedenen Industriegewerkschaften sind kein Sammelpunkt und auch nie nach 1945 ein Sammelpunkt gewesen, in dem der Widerstand gegen die Gewalttaten des Kapitals organisiert wurde oder wird. Konkret heißt das, dass der DGB ein zentralistischer Apparat, eine sozialdemokratische Richtungsgewerkschaft ist, in dem die Funktionäre eng mit dem Kapital verflochten sind.

Der DGB steht seit seiner Gründung voll und ganz hinter dem Kapital, ist mit diesem zutiefst verflochten und verteidigt dessen Interessen. Für eine Systemänderung ist er aus diesem Grund nie gewesen und kann er nie sein.

Der DGB als sozialdemokratische Richtungsgewerkschaft benutzt seine Macht, um Arbeitskämpfe abzuwürgen, zu beruhigen oder zu verraten.

Der DGB handelt mit den Kapitalisten und deren PolitikerInnen „Lösungen“ für die Klasse aus, die den Interessen des Kapitals entsprechen.

Die Interessen und Forderungen der Belegschaften aus den verschiedensten betrieblichen Bereichen werden von den Gewerkschaften nicht vertreten sondern enden z. B. in schlechten Lohnerhöhungen oder werden in sozialpartnerschaftlichen Verträgen verraten.

Auf der ideologischen Ebene erfüllt die Gewerkschaft eine wichtige Funktion für den Imperialismus. Die Kombination aus Traditionalismus (Gründung der ersten Gewerkschaftsverbände und des ADGB) und verbal fortschrittliches, radikales Auftreten von GewerkschafterInnen vermitteln in der Klasse den Eindruck, dass diese Gewerkschaften ihre Gewerkschaften sind.
Doch dieses Image ist trügerisch. Die gelben Gewerkschaften sind nicht automatisch fortschrittlich, weil sich die ArbeiterInnen in ihnen organisieren und die ArbeiterInnen sind nicht deswegen fortschrittlich oder Klassenbewußt, weil sie sich in den gelben Gewerkschaften organisieren. Dieser Automatismus ist eine falsche Denkweise und Schlussfolgerung zum DGB, wenn wir die Gründung, den Aufbau, seine Funktion, seine Ideologie und seine Handlungen analysieren. Entscheidend ist wie Marx beschrieben hat was die Gewerkschaften als ihre Aufgaben verstehen und umsetzen, wenn das die Massen verstehen und sich genau aus diesem Grund organisieren um im marxistischen Sinn zu Handeln, dann sind wir im Klassenkampf einen Schritt weiter.

Wir müssen das Funktionieren des Gewerkschaftsapparates, seine Wirkung und seinen sozialdemokratischen Einfluss auf die Massen im Ganzen sehen.
Die MitgliederInnen der Gewerkschaften werden im sozialdemokratischen Denken geschult und angehalten entsprechend zu handeln. Die sozialdemokratische und reformistische Ideologie erlangt darüber erheblichen Einfluss auf die MitgliederInnen und hat so auch in vielen Belegschaften tiefe Wurzeln geschlagen. Der DGB fördert auf ideologischer Ebene ein Verständnis, eine Rücksichtnahme, eine Identifizierung und Solidarisierung mit dem Kapital bei seinen MitgliederInnen.
Das wiederum heißt das die Klassenfrage und die Klasseninteressen weitgehend verloren gegangen sind, bzw. eine große politische Verwirrung und Unklarheit dazu entstanden ist. Dazu gehört auch das ganze Belegschaften sich als Teil ihrer Firma verstehen (ich bin Opel), wo oftmals an die Stelle von Solidarität die Konkurrenz tritt.
Das nationale Standortdenken (AEG ist Deutschland) wird durch die Politik der Gewerkschaften gefördert so das der solidarische Internationalismus bei vielen MitgliederInnen aus dem Bewusstsein gedrängt wird.
Die DGB-Gewerkschaften verwischen damit die Klassenfrage und verhindern Klassenkämpfe, die über ökonomische Forderungen hinausgehen bzw. bereit sind radikale Wege zur Durchsetzung der Ziele zu gehen.

Die aktive Basis der Gewerkschaften wird nicht im Apparat organisiert, um diesen als Werkzeug zu nutzen, der im Kampf für ihre Befreiung dienen wird, sondern um sie über Funktionen in Gremien als StellvertreterInnen für die Interessen der Sozialdemokratie heran zu ziehen, um sie dann in ihr System zu integrieren.

Für die große Mehrheit der MitgliederInnen bleibt durch den zentralistischen Aufbau und die organisatorisch institutionalisierte Stellvertreterpolitik von vorn herein nur die Rolle als passive Beitragszahler.


3.3. Schlussfolgerung aus kommunistischer Sicht
Mit dieser gesamten Sicht ist für uns klar, dass dieser Apparat als gewerkschaftliche Struktur nicht zu gebrauchen ist. Das schließt keineswegs aus, dass in dieser Struktur vielleicht hier und da etwas zu ändern geht. Aber als Ganzes ist sie nicht veränderbar in einem Sinn, wie er in dem einleitenden Marxzitat genannt wird.

Wenn die real existierenden sozialdemokratischen Gewerkschaften ein konterrevolutionäres Instrument sind und wir sie nicht erobern oder in ihrem Wesen verändern können, dann stellt sich für KommunistInnen die Aufgabe, eine gewerkschaftliche Arbeit und dazu passende Organisationformen zu entwickeln, die Sammelpunkte gegen die Gewalttaten des Kapitals und gleichzeitig Hebel zur endgültigen Abschaffung des Lohnsystems sind.

Diese logische Schlussfolgerung aus einer nüchternen Analyse der gesellschaftlichen Realität ist eine Provokation und ein Schock für alle Gewerkschaftslinken. Sie löst immer wieder heftigste Abwehrreaktionen aus.
Dass die Linksreformisten, Revisionisten und Trotzkisten sich in der sozialdemokratischen Ideologie wohl fühlen, können wir verstehen. Für sie sind die Gewerkschaften die Organisationen der Arbeiterklasse, einmal weil dort sechs Millionen ArbeiterInnen und Angestellte organisiert sind und sie zum anderen zwischen Führung und Basis unterscheiden. Das ist ein unmarxistisches Schema und zeigt deutlich wie weit der sozialdemokratische Einfluss geht, aber auch wie vor der Frage eines Machtkampfes zurück geschreckt wird.

Mit der Konsequenz, die aus unserer Einschätzung der DGB Gewerkschaften folgt, nämlich dass der Gewerkschaftsapparat als konterrevolutionäre Organisation zerschlagen werden muss, werfen wir die Frage der Macht, die Frage von Reform oder Revolution auf.

Die entristische Theorie - dass wir als radikale Linke oder KommunistInnen innerhalb des Gewerkschaftsapparats Funktionen übernehmen, darüber einen Machteinfluss gewinnen, den Apparat verändern können, so das wir die jetzige Führung entmachten und selber die Führung übernehmen und damit die DGB Gewerkschaften zu unseren Gewerkschaften machen – wird so nicht funktionieren. Zum einen weil sich die Funktionäre nicht auf friedlichen, demokratischen Weg abwählen lassen (siehe z.B. Staat und Revolution/Lenin) und zum andren, weil wir für den Klassenkampf und die Revolution ganz andere Strukturen benötigen. Welche Strukturen dies sein könnten, werden wir im letzten Teil ausführen.

Darüber wie ein Machtkampf z.B. gegen die gelben Gewerkschaften geführt, wie letztlich die Revolution organisiert werden muss, wollen die wenigsten wirklich nachdenken. Der übliche Weg ist die Revolution inhaltslos zu umschreiben, indem nur proklamatorisch das Wort als Parole z.B. am Ende von Flugblättern der Vollständigkeit halber eingefügt wird. Oder der Begriff wird gleich ganz gestrichen und durch blumige Umschreibungen ersetzt. Im Grunde wird an dem revisionistischen und trotzkistischen Gedanken festgehalten, dass Gewerkschaftsapparat und Gesellschaft durch Vernunft, Sozialarbeit und dem Glauben an das Gute in jedem Menschen (auch den Kapitalisten) grundlegend veränderbar sei. Dies wird so nicht funktionieren, das hat die Geschichte bewiesen und die kapitalistische Gegenwart zeigt es uns täglich an vielen Beispielen. Darum bleibt uns nur der revolutionäre Kampf, ebend Reform oder Revolution. | Roter Morgen 11/2010
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