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ROTER MORGEN online 3, 2009


Korrespondenz


Teilerfolg der Opelbelegschaft Bochum

Die Beschäftigten von Opel Bochum waren die einzigen, die sich im Sommer gegen die tarifvertragswidrige Einbehaltung des ihnen zustehenden Urlaubsgeldes zur Wehr setzten und vor das Arbeitsgericht gingen. Sie wurden deswegen zumindest vom Gesamtbetriebsrats-Vorsitzenden Klaus Frantz als "„unsolidarisch" bezeichnet. Im Sommer versuchten sie über ihren Anwalt, eine einstweilige Verfügung des Arbeitsgerichtes zu erwirken, ihre Sammel-Klage wurde aber aus hämisch-formalen Gründen abgeschmettert. Daraufhin reichte eine ganze Reihe von Kollegen eine Einzelklage auf Auszahlung des Urlaubsgeldes 2009 ein.

Der erste „Gütetermin“ sollte nun am 6. Oktober vor dem Arbeitsgericht Bochum stattfinden. Doch oh Wunder: in einem vom 2. Oktober 2009 datierten Schreiben teilte die Werksdirektion am 5. Oktober mit: „Mit der nächsten Entgeld-Abrechnung zum 10. Oktober wird das Urlaubsgeld 2009 für die bisher genommenen Urlaubstage, für die das Urlaubsgeld noch nicht gezahlt wurde, anteilig zur Auszahlung angewiesen...“
Dieses Schreiben erhielt auch das Arbeitsgericht Bochum, die geplanten „Gütetermine“ wurden daraufhin im Einverständnis mit dem Rechtsanwalt der Kläger zunächst einmal aufgehoben.
Die Haltung der Bochumer Belegschaft („Kein Verzicht!“) hat sich damit als erfolgreich herausgestellt. Auch die Belegschaften der drei anderen deutschen Opel-Werke (Eisenach, Frankfurt und Kaiserslautern) erhalten das Urlaubsgeld – dafür können sie sich bei der „unsolidarischen“ Bochumer Belegschaft bedanken, nicht aber bei dem von ihnen gewählten Betriebsrat...
Was lernen wir daraus?
Michael, Recklinghausen

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